(1) Jedem Monat des Jahres werden pauschal 30,42 Kalendertage zugrunde gelegt. Diese Berechnungsgrundlage ist gesetzlich festgelegt.
(2) Wie wird der Gesamtpreis berechnet?
Der Gesamtpreis wird aus dem Pflegesatz pro Tag berechnet. Dazu wird der tägliche Pflegesatz mit dem Durchschnittswert von 30,42 Tagen pro Monat multipliziert.
Wie wird der Pflegesatz pro Tag festgelegt?
Die Höhe des Pflegesatzes richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst vorgeschlagen und von der Pflegekasse festgelegt. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist in der Regel auch der Pflegesatz.
(3) Der Eigenanteil ergibt sich aus den Pflegekosten abzüglich des Betrags, den die Pflegekasse direkt an das Pflegeheim zahlt. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach dem Pflegegrad, der dem Bewohner zugeordnet ist.
(4) Ausbildungszuschlag (AFBW):
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist jeder Bewohner verpflichtet, einen Ausbildungszuschlag zu entrichten. Dieser dient ausschließlich der Finanzierung der Ausbildung von Pflegefachkräften.
In Baden-Württemberg wird der Zuschlag von der zentralen Stelle AFBW eingezogen. Die Höhe des Betrags wird jährlich von der Landesregierung festgelegt.
(5) In den Unterkunftskosten sind die Nebenkosten, die Zimmerreinigung, die Wäscheversorgung einschließlich des Waschens der persönlichen Wäsche sowie die Wartung und Instandhaltung der technischen Anlagen und Außenanlagen enthalten. Darüber hinaus umfassen sie die hauswirtschaftlichen Leistungen.
(6) Im Verpflegungssatz sind die Kosten für Lebensmittel sowie die Personalkosten für die Küche und die Speisenausgabe enthalten.
(7) Die Investitionskosten (monatliche Miete) umfassen die Baukosten des Gebäudes, verteilt über eine Abschreibungsdauer von 33 Jahren, die Zinskosten für Fremdkapital, die gesetzlich begrenzten Eigenkapitalkosten (1,5 % pro Jahr), die Instandhaltungskosten (0,8 % der Baukosten pro Jahr) sowie die Kosten für Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände.
(8) Pflegebedingter Eigenanteil (EEE):
Dies ist der Anteil an den pflegebedingten Kosten, den der Bewohner nach Berücksichtigung der Leistungen der Pflegekasse selbst zu tragen hat. Der zu zahlende Eigenanteil (Gesamtbetrag) reduziert sich durch die gesetzlich geregelten Leistungszuschläge der Pflegekasse, die mit zunehmender Aufenthaltsdauer im Pflegeheim steigen.
Vereinfacht gilt:
Pflegebedingte Kosten minus Anteil der Pflegekasse plus Investitionskosten (s. 7) = pflegebedingter Eigenanteil (Rechnungsbetrag)
(2) Wie wird der Gesamtpreis berechnet?
Der Gesamtpreis wird aus dem Pflegesatz pro Tag berechnet. Dazu wird der tägliche Pflegesatz mit dem Durchschnittswert von 30,42 Tagen pro Monat multipliziert.
Wie wird der Pflegesatz pro Tag festgelegt?
Die Höhe des Pflegesatzes richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst vorgeschlagen und von der Pflegekasse festgelegt. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist in der Regel auch der Pflegesatz.
(4) Ausbildungszuschlag (AFBW):
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist jeder Bewohner verpflichtet, einen Ausbildungszuschlag zu entrichten. Dieser dient ausschließlich der Finanzierung der Ausbildung von Pflegefachkräften.
In Baden-Württemberg wird der Zuschlag von der zentralen Stelle AFBW eingezogen. Die Höhe des Betrags wird jährlich von der Landesregierung festgelegt.
(7) Die Investitionskosten (monatliche Miete) umfassen die Baukosten des Gebäudes, verteilt über eine Abschreibungsdauer von 33 Jahren, die Zinskosten für Fremdkapital, die gesetzlich begrenzten Eigenkapitalkosten (1,5 % pro Jahr), die Instandhaltungskosten (0,8 % der Baukosten pro Jahr) sowie die Kosten für Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände.
(8) Pflegebedingter Eigenanteil (EEE):
Dies ist der Anteil an den pflegebedingten Kosten, den der Bewohner nach Berücksichtigung der Leistungen der Pflegekasse selbst zu tragen hat. Der zu zahlende Eigenanteil (Gesamtbetrag) reduziert sich durch die gesetzlich geregelten Leistungszuschläge der Pflegekasse, die mit zunehmender Aufenthaltsdauer im Pflegeheim steigen.
Vereinfacht gilt:
Pflegebedingte Kosten minus Anteil der Pflegekasse plus Investitionskosten (s. 7) = pflegebedingter Eigenanteil (Rechnungsbetrag)